Gütezeichen

Gütezeichen
Gü|te|zei|chen 〈n. 14auf Waren angebrachtes Zeichen, das eine Prüfung auf Güte bestätigt

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Gü|te|zei|chen, das:
auf einer Ware angebrachtes Zeichen, durch das die Überprüfung der Güte (2) bestätigt wird:
ein G. tragen, erhalten.

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Gütezeichen,
 
Wort- und/oder Bildzeichen, die als Garantieausweis zur Kennzeichnung von Waren oder Leistungen Verwendung finden, die die wesentlichen, an objektiven Maßstäben gemessenen, nach der Verkehrsauffassung die Güte einer Ware oder Leistung bestimmenden Eigenschaften erfüllen, und deren Träger Gütegemeinschaften sind, die im Rahmen der RAL-Gemeinschaftsarbeit jedermann zugänglich sind und vom RAL anerkannte und veröffentlichte Gütebedingungen aufstellen und deren Erfüllung überwachen, oder die auf gesetzlichen Maßnahmen beruhen (Definition aus den Grundsätzen für Gütezeichen, RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V.).
 
Zweck der Gütezeichen ist es, eine bestimmte Qualität von Erzeugnissen und Leistungen zu garantieren und dem Verbraucher den Warenvergleich zu erleichtern. Gütezeichen dürfen nicht für Einzelerzeugnisse, sondern nur für Warenarten beziehungsweise Leistungskategorien geschaffen werden. Innerhalb einer Warenart oder Leistungskategorie kann nur jeweils ein Gütezeichen geschaffen werden. Gütezeichen sind von Sicherungskennzeichen (z. B. VDE-geprüft), Qualitätssymbolen (z. B. echte Baumwolle) sowie von Marken abzugrenzen, bei denen die Herkunfts- und Unterscheidungsfunktion im Vordergrund steht. Allerdings werden auch Gütezeichen nach ihrer Anerkennung als Kollektivmarke, deren Träger Gütegemeinschaften sind, in das beim Patentamt geführte Register eingetragen. Hierdurch wird nicht nur die durch die Satzung der Gütegemeinschaft festgelegte Güte einer Ware kundgetan, sondern auch ihre Herkunft aus einem zur Führung der Kollektivmarke berechtigten Betrieb gekennzeichnet. Im Übrigen ist das Gütezeichenwesen nichtgesetzlich geregelt, sondern stellt sich als Selbstverwaltungsaufgabe der Wirtschaft dar, die insbesondere durch Gütezeichengemeinschaften ausgeübt wird. Diese sind meist rechtsfähige Vereine, deren Satzung Gütebedingungen aufstellt und deren Prüfung und Überwachung festgelegt werden. Sie sind ordentliche Mitglieder des RAL (Kurzbezeichnung für das aus dem früheren Reichsausschuß für Lieferbedingungen hervorgegangene RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V.; Sitz: Sankt Augustin), dem als neutrale Stelle eine wichtige Funktion im Gütezeichenwesen zukommt.
 
Zu den Aufgaben des RAL gehören insbesondere die Verbreitung des Gütegedankens, die Ordnung des Kennzeichenwesens, die Führung einer Gütezeichenliste sowie die Förderung und Betreuung des Gütezeichenwesens. Anfang 1996 waren 146 Gütezeichen registriert (98 im Bausektor, 32 im Gebrauchsgütersektor, 16 in Land- und Ernährungswirtschaft). Der RAL ist die zuständige Vergabestelle für das Umweltzeichen »Blauer Engel« und erstellt darüber hinaus in Form von Farbmustern für die RAL-Standardfarben oder des Farbsystems »RAL-Design-System« die Vorlagen für präzise Kennzeichnung und Missverständnisse ausschließende Anwendung der Farben. Der RAL schafft ferner zahlreiche weitere Kennzeichnungsregeln zum Nutzen von Anbietern und Nachfragern im Marktgeschehen.

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Gü|te|zei|chen, das: auf einer Ware angebrachtes Zeichen, durch das die Überprüfung der ↑Güte (2) bestätigt wird: ein G. tragen, erhalten; Ü Der Name Troller ist ein G., legitimiert durch eine Riesenzahl exakter Porträts (MM 3. 6. 75, 24).

Universal-Lexikon. 2012.

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